Ort/Bedingungen:
- Durchführung des Flohmarktes auf der Waitzinger Wiese im Mai und August 2025
- Am Samstag zu dem auf dem Anmeldeformular genannten Termin
- Der Flohmarkt findet nur bei schönem Wetter statt. Absage bei schlechtem Wetter bis 2 Tage vor dem jeweiligen Termin an die angegebene E-Mailadresse
- Kostenloser Eintritt für Besucher*Innen
Marktzeiten:
- Die Marktzeiten sind von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr (Besuchszeiten)
Aufbau/Abbau:
- Aufbau ab 06:00 Uhr bis 07:30 Uhr für angemeldete Personen möglich, ab 07:30 Uhr werden Restplätze an nicht angemeldete Personen vergeben. Das Aufbauen von Ständen vor 6:00 Uhr oder das Aufbauen von Ständen am Vorabend ist nicht gestattet. Das Ordnungspersonal zeigt am Morgen freie Stand-/Parkplätze an. Auf der Marktfläche gilt Schritttempo.
- Zwischen 8:00 und 14:00 Uhr ist das Befahren der Fläche mit Kraftfahrzeugen untersagt.
- Der Aufbau der Stände hat so zu erfolgen, dass eine ausreichende Fahrgasse (mind. 5,5 Meter) Abstand zu den jeweils gegenüberliegenden Ständen besteht sowie notwendige Rettungswege eingehalten werden können.
- Es gibt keinen Anspruch auf einen bestimmten Verkaufsplatz innerhalb der von der Stadt Landsberg am Lech als Verkaufsflächen angebotenen Bereiche. Dem Verkäufer wird bei Ankunft auf dem Flohmarkt-Gelände von der Stadt Landsberg am Lech nach seiner Anmeldung eine entsprechende Verkaufsfläche zugewiesen. Die Verkaufsstände sind ausschließlich auf den von der Stadt Landsberg am Lech zugewiesenen Flächen zu errichten und zu betreiben.
- Mit dem Verkauf darf nicht vor der, von der Stadt Landsberg am Lech festgesetzten, Marktzeit begonnen werden. Der Verkauf ist mit dem Ende der festgesetzten Marktzeit umgehend zu beenden. Der Abbau der Verkaufsstände und die Reinigung der zugewiesenen Flächen muss spätestens 60 Minuten nach dem Ende der festgesetzten Veranstaltungszeit erfolgt sein. Die Schranke schließt dann, eine Ausfahrt ist dann nicht mehr möglich.
- Der Aussteller ist verpflichtet, während der gesamten Dauer der Marktzeit seinen zugewiesenen Verkaufstand geöffnet zu halten. Vorzeitiger Abbau oder Schließung des Verkaufstandes ohne ausdrückliche Genehmigung durch die Stadt Landsberg am Lech ist nicht gestattet. Mit dem Abbau der Verkaufsstände durch den Aussteller darf jedoch frühestens 30 Minuten vor dem Ende der Marktzeit begonnen werden.
Verkäufer/Warenangebot:
- Keine Neuware, Warenangebot: „Waren, die in einem Haushalt üblich sind oder sich im Laufe der Zeit zuhause angesammelt haben".
- keine gewerblichen Verkäufe „von privat an privat“.
- Das Anbieten von lebenden und ausgestopften (konservierten) Tieren, Waffen, Kraftfahrzeuge (auch Kfz-Teile), pornografischen-, sowie jugendgefährdenden Artikeln und Gegenständen ist nicht erlaubt. Die Stadt Landsberg am Lech legt im Zweifel fest, ob Waren unter dieses Verbot fallen.
- Der Verkauf von Speisen, Getränken, Lebens- und Genussmitteln ist nur nach schriftlicher Vereinbarung mit der Stadt Landsberg am Lech und Genehmigung gestattet.
Standplatz/Parken:
- Das Befahren des Geländes ist möglich, Standaufbau direkt am Auto ist erlaubt.
- Verkauf aus dem Auto heraus ist untersagt.
- Das Parken auf dem Verkaufsplatz der Waitzinger Wiese ist für Besucher/innen nicht möglich. Bitte benutzen Sie die kostenpflichtige Parkmöglichkeit auf dem Parkplatz "Waitzinger Wiese".
Kinderstände:
- Kinderstände sind von Kindern unter 16 Jahren und für Kinder. Als Kinderstände gelten Stände, an denen Kinder unter 16 Jahren ihre eigenen Sachen in eigener Initiative für ihren eigenen Geldbeutel verkaufen.
- Standfläche max. 3 laufende Meter, Begleitung eines Erziehungsberechtigen erforderlich.
- Kinder müssen keine Standgebühren bezahlen, eine Anmeldung ist aber dennoch erforderlich.
WC:
WC-Anlage am Parkplatz Waitzinger Wiese vorhanden (kostenpflichtig, bitte 50 Cent mitnehmen). Zudem stehen mobile Toilettenkabinen an der Veranstaltungsfläche zur Verfügung.
Anmeldung:
- Anmeldung schriftlich über das Online-Formular auf der Website der Stadt Landsberg am Lech
- Schriftlicher Anmeldeschluss ist jeweils Montag vor dem jeweiligen Markttermin.
- Restplatzvergabe ab 07:30 Uhr des jeweiligen Flohmarkt-Tages möglich.
Müllentsorgung:
Der Standplatz ist sauber zu halten, jeglicher Müll muss von jedem Teilnehmer mitgenommen und Fachgerecht entsorgt werden. Bei Verstoß erfolgt ein Reinigungsentgelt von 50 Euro.
Preise/Platzgebühr:
- Stand bis 3 lfd. Meter inkl. PKW: 12 Euro
- Stand bis 5 lfd. Meter inkl. PKW und Anhänger: 18 Euro
- Stand bis 7 lfd. Meter inkl. PKW und Anhänger: 24 Euro
- Kinderstand für Kinder unter 16 Jahre, kostenlos
- Maximale Tiefe: 4 Meter
- Bezahlung der genauen Standgebühr (passend) am jeweiligen Veranstaltungstag vor Ort in bar. Der Veranstalter wird die Gebühr während der Marktzeiten am Stand abkassieren.
Haftung bei Schäden:
Die Stadt Landsberg am Lech übernimmt für Unfälle oder Schäden jeglicher Art im Veranstaltungsbereich keinerlei Haftung. Für Schäden haftet immer der Verursacher. Der Veranstalter haftet nicht für Beschädigung oder abhanden gekommene Gegenstände.
Verbot von Glücksspielen und Betteln/Sammeln von Spenden:
Glücks- und Geschicklichkeitsspiele sowie Betteln sind auf dem Flohmarkt verboten. Personen, die gegen dieses Verbot bzw. die Einholung der Genehmigung verstoßen, wird sofort Platzverbot erteilt.
Höhere Gewalt:
Bei vorzeitigem Abbruch des Flohmarktes aufgrund höherer Gewalt (z. B. Sturm, Hagel, Überschwemmung etc.) oder zur Sicherheit der Teilnehmer erfolgt keine Erstattung der Standgebühren.
Hygiene:
Es gelten die aktuellen Regelungen der Bayerischen Infektionsschutzverordnung zum Stand des jeweiligen Flohmarkt-Tages.