Stadt Landsberg am Lech - Stadtarchiv

Montag - Freitag 8.00 - 12.00 Uhr & Montag - Donnerstag 14.00 - 16.00 Uhr

Online-Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Veröffentlichung/Vervielfältigung von Reproduktionen

Herzlich willkommen bei den Online-Diensten der Stadt Landsberg am Lech! 


Mithilfe des Formulars können Sie online einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Reproduktion zur Veröffentlichung/Vervielfältigung von Reproduktionen aus Archivalien stellen.

Wir erheben in diesem Formular nur für die Antragstellung erforderliche Angaben.


Sie erhalten nach erfolgreichem Abschluss des Vorgangs eine Bestätigungs-E-Mail. Ihr Anliegen bearbeiten wir schnellstmöglich.

 

Hier finden Sie weitere Informationen zum Stadtarchiv sowie die Satzung: Informationen / Satzung


Bei Fragen erreichen Sie uns wie gewohnt unter den bekannten Kontaktmöglichkeiten.

 

 

Wenn Sie auf die Schaltfläche "Bürgerkonto Login" klicken, haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihr Bürgerkonto anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren. Das Formular wird mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch vorbefüllt.

Persönliche Angaben

Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten

Angaben zum Antrag

Bezeichnung der Reproduktion(en)

Hinweise zum Antrag

Für die Erteilung einer Genehmigung zur Veröffentlichung bzw. Vervielfältigung von Reproduktionen auf analogen Informationsträgern oder digitalen Speichermedien beträgt das Entgelt je Aufnahme 25,00 EUR. Das Entgelt wird mit Erteilung der Reproduktionserlaubnis fällig. Wenn eine Veröffentlichung nicht erfolgt, ist auf Antrag eine Rückerstattung möglich. Bei wisseneschaftlichen, heimatkundlichen oder unterrichtlichen Publikationen in einer Auflage bis zu 1.000 Exemplaren und bei Veröffentlichungen im Interesse des Stadtarchivs kann von der Erhebung des Entgelts für die Reproduktionserlaubnis abgesehen werden. Der Satz gilt für eine Auflage bis zu 1.000 Exemplaren. Er erhöht sich um 50% bei einer Auflage bis zu 5.000 Exemplaren und um 100% bei einer höheren Auflage. Neuauflagen, Nachdrucke, Übersetzungen oder Lizenzausgaben werden wie neue Publikationen behandelt.

Ergänzende Angaben / Hinweise