Stadt Landsberg am Lech - Stadtarchiv

Katharinenstraße 1 - 86899 Landsberg am Lech

stadtarchiv@landsberg.de

Benutzungsantrag für das Stadtarchiv

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Online-Benutzungsantrag für das Stadtarchiv

 

 

Herzlich willkommen bei den Online-Diensten der Stadt Landsberg am Lech! 


Mithilfe des Formulars können Sie online einen Benutzungsantrag für das Stadtarchiv stellen.

Wir erheben in diesem Formular nur für die Anmeldung erforderliche Angaben.


Hier finden Sie weitere Informationen zum Stadtarchiv sowie die Satzung: Informationen / Satzung

 

Beachten Sie bitte außerdem die Gebührensatzung: Gebührensatzung.

 

Die Hinweise zum Datenschutz können Sie dem Link in der Fußzeile eintnehmen.

 

Bei Fragen erreichen Sie uns wie gewohnt unter den bekannten Kontaktmöglichkeiten.

 

 

Schritt 1
Schritt 2
Schritt 3
Schritt 4
Schritt 5

Persönliche Angaben

Schritt 1
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Schritt 5

Angaben zum Benutzungszweck

falls die Benutzung nicht ausschließlich in eigener Sache erfolgt

Benutzungszweck

Schritt 1
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Schritt 5

Archivfachliche Hinweise

Archivalien können nur dann langfristig erhalten und vorgelegt werden, wenn sie durch sachgemäße und sorgfältige Behandlung dauerhaft erhalten bleiben. Deshalb sind vor der Benutzung bestellter Archivalien einige Regeln zu beachten:

 

- Bitte legen Sie Mäntel, Mappen und Taschen (auch von tragbaren Computern) in den abschließbaren Schränken im Gang ab.

 

- Die Einsichtnahme erfolgt an den Arbeitstischen. Bei kurzen Arbeitspausen kann das ausgegebene Archivgut auf den Arbeitstischen liegen bleiben, muss allerdings zum Schutz vor unnötiger Lichteinwirkung geschlossen und abgedeckt werden.

 

- Die Archivalien sind sorgsam und schonend zu behandeln. Daher sind folgende Punkte zu beachten:

 

1. Bitte tragen Sie bei der Benutzung von Archivalien Handschuhe.

 

2. Archivalien sind keine Schreibunterlage. Ebenso ist es nicht gestattet, Archivalien schräg gegen die Tischkante zu lehnen und sich auf sie zu stützen. Für empfindliche Objekte (z.B. Urkunden) stellt Ihnen die Lesesaalaufsicht Hilfsmittel zur Verfügung (Filzunterlagen, Baumwollhandschuhe).

 

3. Technische Probleme beim Umgang mit Archivalien – etwa das Öffnen verklebter Seiten oder von Metallklammern – sind nur durch das Archivpersonal zu beheben.

 

4. Änderungen im Ordnungszustand der Archivalien sind untersagt. Entnehmen Sie keine Dokumente aus Akten oder Bänden. Bei Fragen zu den Archivalien wenden Sie sich bitte an das Archivpersonal, ohne die Archivalien vom Arbeitstisch zu entfernen.

 

5. Keinesfalls dürfen Gegenstände in die Archivalien eingelegt werden. Als Lesezeichen verwendete Papierstreifen sind vor der endgültigen Rückgabe des Archivales vom Benutzer selbst zu entfernen.

 

6. Es ist verboten, Archivalien abzupausen oder in Archivalien Notizen oder Zeichen anzubringen. Beim Abschreiben können Sie zum Markieren von Zeilen ein Blatt Papier zur Linienführung verwenden.

 

7. Bitte verwenden Sie nur den Bleistift zum Schreiben. Kugelschreiber, Füller und Filzstifte sind nur zum Ausfüllen von Benutzungsantrag und Kopieraufträgen erlaubt.

 

8. Ruhe ist das oberste Gebot im Lesesaal. Daher sind laute Unterhaltungen oder Telefonate (Handys) zu vermeiden.

 

9. Essen, Trinken oder Rauchen im Saal sind nicht gestattet. Aus Sicherheitsgründen ist das Rauchen auch im übrigen Gebäude (Gang, Toiletten) untersagt.

 

10. Nach Abschluss der Benutzung muss das Archivgut – gegebenenfalls unter Hilfestellung des Archivpersonals – wieder ordnungsgemäß, schonend und in korrekter Reihenfolge verpackt werden.

Schritt 1
Schritt 2
Schritt 3
Schritt 4
Schritt 5

Verpflichtungserklärung

1. Ich bin einverstanden, dass personenbezogene Angaben dieses Benutzungsantrages gespeichert werden.

 

2. Die Satzung und die Gebührensatzung für das Stadtarchiv Landsberg am Lech habe ich zur Kenntnis genommen. Ich verpflichte mich, diese einzuhalten.

 

3. Mir ist bekannt, daß bei der Auswertung von mir benutzter Archivalien des Stadtarchivs Urheber-und Persönlichkeitsrechte sowie schutzwürdige Belange Dritter berührt werden können. Ich werde diese Rechte beachten und erkenne an, daß ich gegebenenfalls Verletzungen solcher Rechte gegenüber dem Berechtigten selbst zu vertreten habe. Ich stelle das Stadtarchiv Landsberg bei Verstößen von der Haftung frei.

 

4. Ich verpflichte mich, gemäß der o. g. Hinweise mit den Archivalien sorgfältig umzugehen.

 

5. Mir ist bekannt, dass ich private Digitalkameras, kamerafähige Mobiltelefone, tragbare Scanner oder sonstige technische Geräte, mit denen Aufnahmen angefertigt werden können, nur nach Genehmigung des Aufsichtspersonals einsetzen darf und dass bei Zuwiderhandlung die Benutzungsgenehmigung entzogen werden kann.

 

6. Mir ist außerdem bekannt, dass Archivalienreproduktionen nur mit Zustimmung des Stadtarchivs an Dritte weitergegeben werden dürfen. Ich verpflichte mich, bei Benutzungen im Namen und in Vollmacht eines Auftraggebers Archivalienreproduktionen für eigene Zwecke nicht zu verwenden.

 

7. Ich verpflichte mich, von jeder Veröffentlichung (Druck/digitale Medien), für die Archivalien des Stadtarchivs benutzt worden sind, ein Belegstück sogleich nach Erscheinen unaufgefordert und kostenlos an das Stadtarchiv abzugeben.

Schritt 1
Schritt 2
Schritt 3
Schritt 4
Schritt 5
Schritt 6

Hinweise zum Datenschutz

1. Die Daten werden in folgendem Zusammenhang erhoben (zur Art. 6 Abs. 1 DS-GVO):

 

Benutzungsantrag an das Stadtarchiv Landsberg am Lech.


2. Verantwortlich gem. Art. 13 Abs. 1a DS-GVO für die Datenerhebung ist:


Stadt Landsberg am Lech
Katharinenstraße 1
86899 Landsberg am Lech
Tel. (08191) 128 - 0
Email: poststelle@landsberg.de


3. Kontaktdaten des Behördlichen Datenschutzbeauftragten:


Herr Dr. Christian Szidzek

Externer Datenschutzbeauftragter über die TÜV Süd Akademie GmbH
Kanzleianschrift: THALES Rechtsanwälte, Prymstraße 1, 97070 Würzburg
Email: datenschutz@landsberg.de


4a. Die Erhebung der Daten ist notwendig (zu Art. 13 Abs. 1c DS-GVO):

 

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der Satzung für das Stadtarchiv Landsberg am Lech. Die Stadt Landsberg am Lech benötigt Ihre Daten, um Ihren Benutzungsantrag zu bearbeiten. Außerdem werden Ihre Daten in anonymisierter Form für statistische Zwecke verwendet. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, ist eine Benutzung des Stadtarchivs ausgeschlossen.


4b. Ihre Daten werden aufgrund folgender Rechtsgrundlage verarbeitet (zu Art. 13 Abs. 1c DS-GVO):

 

Satzung für das Stadtarchiv Landsberg am Lech vom 12.09.2002, erlassen auf Grund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung-GO), Art. 13 Abs.1 des Bayerischen Archivgesetzes (BayArchivG) vom 22. Dezember 1989 und Art. 4 Abs. 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG)


5. Ihre Daten werden nicht an Dritte, jedoch bei Bedarf an andere Organisationseinheiten innerhalb der Stadtverwaltung weitergegeben (zu Art. 13 Abs. 1e DS-GVO): zum Beispiel an das Bürgerbüro wegen Ermittlungen von Meldedaten, an das Standesamt wegen Ermittlungen in Personenstandsregistern oder an die Finanzbuchhaltung zur Erhebung von Gebühren und Entgelten.


6. Ihre Daten werden nach der Erhebung für folgenden Zeitraum gespeichert (zu Art. 13 Abs. 2a DS-GVO):

 

Gemäß Aufbewahrungsfristenverzeichnis des Einheitsaktenplanes für die bayerischen Gemeinden und Landratsämter herausgegeben vom Bayerischen Gemeindetag, dem Bayerischen Städtetag, dem Bayerischen Landkreistag und der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns, beträgt die Aufbewahrungsfrist 5 Jahre. Die Frist beginnt am 1. Januar des der Antragstellung folgenden Jahres. Nach Ablauf von 5 Jahren erfolgt die Löschung Ihrer Daten.


7. Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

 

Sie haben gegenüber der Stadt Landsberg am Lech ein Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie ggf. auf Berichtigung, Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung dieser Daten sowie ein etwaiges Recht auf Datenübertragbarkeit. Ein Recht auf Auskunft besteht gemäß Art. 26 Abs. 3 BayDSG nicht, soweit das Archivgut nicht durch den Namen der Person erschlossen ist oder keine Angaben gemacht werden, die das Auffinden des betreffenden Archivguts ohne unverhältnismäßigen Aufwand ermöglichen. Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Landsberg am Lech, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht beim:

 

Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz
Postfach 22 12 19
80502 München
Tel. (089) 212672-0

Email: poststelle@datenschutz-bayern.de

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Ergänzende Angaben / Hinweise

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