1. Die Daten werden in folgendem Zusammenhang erhoben (zur Art. 6 Abs. 1 DS-GVO):
Benutzungsantrag an das Stadtarchiv Landsberg am Lech.
2. Verantwortlich gem. Art. 13 Abs. 1a DS-GVO für die Datenerhebung ist:
Stadt Landsberg am Lech
Katharinenstraße 1
86899 Landsberg am Lech
Tel. (08191) 128 - 0
Email: poststelle@landsberg.de
3. Kontaktdaten des Behördlichen Datenschutzbeauftragten:
Herr Dr. Christian Szidzek
Externer Datenschutzbeauftragter über die TÜV Süd Akademie GmbH
Kanzleianschrift: THALES Rechtsanwälte, Prymstraße 1, 97070 Würzburg
Email: datenschutz@landsberg.de
4a. Die Erhebung der Daten ist notwendig (zu Art. 13 Abs. 1c DS-GVO):
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der Satzung für das Stadtarchiv Landsberg am Lech. Die Stadt Landsberg am Lech benötigt Ihre Daten, um Ihren Benutzungsantrag zu bearbeiten. Außerdem werden Ihre Daten in anonymisierter Form für statistische Zwecke verwendet. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, ist eine Benutzung des Stadtarchivs ausgeschlossen.
4b. Ihre Daten werden aufgrund folgender Rechtsgrundlage verarbeitet (zu Art. 13 Abs. 1c DS-GVO):
Satzung für das Stadtarchiv Landsberg am Lech vom 12.09.2002, erlassen auf Grund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung-GO), Art. 13 Abs.1 des Bayerischen Archivgesetzes (BayArchivG) vom 22. Dezember 1989 und Art. 4 Abs. 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG)
5. Ihre Daten werden nicht an Dritte, jedoch bei Bedarf an andere Organisationseinheiten innerhalb der Stadtverwaltung weitergegeben (zu Art. 13 Abs. 1e DS-GVO): zum Beispiel an das Bürgerbüro wegen Ermittlungen von Meldedaten, an das Standesamt wegen Ermittlungen in Personenstandsregistern oder an die Finanzbuchhaltung zur Erhebung von Gebühren und Entgelten.
6. Ihre Daten werden nach der Erhebung für folgenden Zeitraum gespeichert (zu Art. 13 Abs. 2a DS-GVO):
Gemäß Aufbewahrungsfristenverzeichnis des Einheitsaktenplanes für die bayerischen Gemeinden und Landratsämter herausgegeben vom Bayerischen Gemeindetag, dem Bayerischen Städtetag, dem Bayerischen Landkreistag und der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns, beträgt die Aufbewahrungsfrist 5 Jahre. Die Frist beginnt am 1. Januar des der Antragstellung folgenden Jahres. Nach Ablauf von 5 Jahren erfolgt die Löschung Ihrer Daten.
7. Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Sie haben gegenüber der Stadt Landsberg am Lech ein Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie ggf. auf Berichtigung, Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung dieser Daten sowie ein etwaiges Recht auf Datenübertragbarkeit. Ein Recht auf Auskunft besteht gemäß Art. 26 Abs. 3 BayDSG nicht, soweit das Archivgut nicht durch den Namen der Person erschlossen ist oder keine Angaben gemacht werden, die das Auffinden des betreffenden Archivguts ohne unverhältnismäßigen Aufwand ermöglichen. Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Landsberg am Lech, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht beim:
Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz
Postfach 22 12 19
80502 München
Tel. (089) 212672-0
Email: poststelle@datenschutz-bayern.de