Sehr geehrte Eltern,
mit diesem Formular haben Sie die Möglichkeit Ihr Kind / Ihre Kinder von der Mittagsbetreuung abzumelden und den Platz zu kündigen.
Ihre Kündigung ist gültig, wenn Sie eine positive Benachrichtigung per Email erhalten.
Der Betreuungsvertrag kann nach Ablauf der Probezeit nur unter Berücksichtigung einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Schuljahresende gekündigt werden. Zudem ist die Kündigung eines Betreuungsvertrages jeweils mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende möglich.
Eine Ausnahme stellen wichtige Gründe dar, wie z.B. ein Schulwechsel des Kindes, Erwerbslosigkeit der Eltern oder längerfristige ärztlich attestierte Erkrankung des Kindes, diese werden im Einzelfall durch die Stadt Landsberg geprüft und genehmigt.
In diesen begründeten Ausnahmefällen besteht eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende.
Ein Umzug der oder des Erziehungsberechtigten, stellt keinen wichtigen Grund dar.
Ein wichtiger Grund von Seitens des Trägers liegt vor, wenn die Fortsetzung des Betreuungsvertrages, durch das Verhalten bzw. das Benehmen, des zu betreuenden Kindes, unzumutbar wird. Dies liegt vor, wenn Kinder durch ihr Benehmen den Betrieb nachweislich, erheblich stören oder das Kind öfter, wiederholt nicht zu den in der Anmeldung angegebenen Zeiten, abgeholt wird.
Ob dies der Fall ist, entscheidet die Stadt Landsberg, als Träger des Angebots, nach eigener und freier Überzeugung.
In diesem Fall endet das Betreuungsverhältnis sofort.
Es können keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung erhoben werden.
Bei nicht fristgerechter Kündigung verlängert sich der zu kündigende Betreuungsvertrag automatisch um ein weiteres Quartal.