Kündigung der Mittagsbetreuung

Stadt Landsberg am Lech

Katharinenstraße 1 - 86899 Landsberg am Lech

Herr Zerle 08191 128 415
Herr Pflugk 08191 128 127
Frau Haag 08191 128 272

schulen@landsberg.de

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Sehr geehrte Eltern,


mit diesem Formular haben Sie die Möglichkeit Ihr Kind / Ihre Kinder von der Mittagsbetreuung abzumelden und den Platz zu kündigen.

 

 

Ihre Kündigung ist gültig, wenn Sie eine positive Benachrichtigung per Email erhalten.

 

Der Betreuungsvertrag kann nach Ablauf der Probezeit nur unter Berücksichtigung einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Schuljahresende gekündigt werden. Zudem ist die Kündigung eines Betreuungsvertrages jeweils mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende möglich.

Eine Ausnahme stellen wichtige Gründe dar, wie z.B. ein Schulwechsel des Kindes, Erwerbslosigkeit der Eltern oder längerfristige ärztlich attestierte Erkrankung des Kindes, diese werden im Einzelfall durch die Stadt Landsberg geprüft und genehmigt.

In diesen begründeten Ausnahmefällen besteht eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende.

Ein Umzug der oder des Erziehungsberechtigten, stellt keinen wichtigen Grund dar.

Ein wichtiger Grund von Seitens des Trägers liegt vor, wenn die Fortsetzung des Betreuungsvertrages, durch das Verhalten bzw. das Benehmen, des zu betreuenden Kindes, unzumutbar wird. Dies liegt vor, wenn Kinder durch ihr Benehmen den Betrieb nachweislich, erheblich stören oder das Kind öfter, wiederholt nicht zu den in der Anmeldung angegebenen Zeiten, abgeholt wird.

Ob dies der Fall ist, entscheidet die Stadt Landsberg, als Träger des Angebots, nach eigener und freier Überzeugung.

In diesem Fall endet das Betreuungsverhältnis sofort.

Es können keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung erhoben werden.

 

Bei nicht fristgerechter Kündigung verlängert sich der zu kündigende Betreuungsvertrag automatisch um ein weiteres Quartal.

 

Bei Fragen oder Sprachbarrieren kontaktieren Sie bitte: Referat für Schule, Jugend und Sport: 08191 128 127

Angaben zu Erziehungsberechtigten

Angaben zu Erziehungsberechtigten

Persönliche Angaben zum Kind

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Wie geht es weiter?

Nachdem Sie die Kündigung abgesandt haben erhalten Sie eine E-Mail und bestätigen durch das Anklicken des Links Ihre Emailadresse.

Anschließend wird Ihr Anliegen an das zuständige Amt geleitet. Sie bekommen ebenfalls die Kündigung per Email als PDF für Ihre Unterlagen.