Stadt Landsberg am Lech - Kulturbüro

Katharinenstraße 1 - 86899 Landsberg am Lech

08191 / 128 - 307 / langekunstnacht@landsberg.de

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Anmeldung zur 25. Langen Kunstnacht
am Samstag, den 20. September 2025 von 18.00 - 23.00 Uhr

Anmeldeschluss: 15. Mai 2025

Angaben zum Veranstaltungsort

Angaben zum Geschäft

Angaben zur Künstlerin/zum Künstler

Wir bitten um Refrenzen zur künstlerischen Tätigkeit. Bitte laden Sie uns Bilder hoch und erklären Ihre Einwilligung zur Veröffentlichung. Die Bilder werden in der Broschüre zur Kunstnacht sowie auf der Website www.lange-kunstnacht.de veröffentlicht.

Falls mehrere: Bitte alle Fotografen angeben

Sonstiges / Weitere Angaben

Kosten für die Teilnahme an der Langen Kunstnacht

 

Alle Teilnehmenden beteiligten sich an den Kosten für die allgemeine Veranstaltungsorganisation sowie an der Gemeinschaftswerbung für die Gesamtveranstaltung (Plakate, Print-Programm, Website etc.) mit der Teilnahmegebühr in Höhe von 85,00 EUR.

 

Der Betrag ist nach Beendigung der Veranstaltung innerhalb von 14 Tagen auf das Konto IBAN-Nr. DE23 7005 2060 0000 0030 38, BIC: BYLADEM1LLD bei der Stadtsparkasse Landsberg am Lech unter Angabe des Zwecks zu zahlen.

 

Die Aufnahme ins Print-Programm ist nur möglich, wenn die Anmeldung bis zum Ablauf der Anmeldefrist (15.05.2025) bei der Stadt Landsberg am Lech eingegangen ist. Die Teilnahme an der Langen Kunstnacht ist nach Anmeldeschluss weiterhin möglich. Die Teilnahmegebühr wird auch dann fällig.

Hinweise zur Rechtslage

 

Es gelten die Regelungen des Bundesladenschlussgesetzes und der Bayerischen Ladenschlussverordnung. Diese Regelungen können von Seiten der Stadt Landsberg am Lech nicht geändert werden, Ausnahmen kann nur die Regierung von Oberbayern zulassen.

 

Es gelten weiterhin folgende Regelungen:

 

  • Der Verkauf von Waren ist bis 20.00 Uhr zulässig
  • Nach 20.00 Uhr ist weder Beratung noch Verkauf zulässig
  • Der Inhaber darf nach 20.00 Uhr im Laden anwesend sein, jedoch kein Personal

 

Sollte die Veranstaltung nicht stattfinden dürfen, behält sich die Stadt Landsberg am Lech eine Absage vor. In diesem Fall entfällt die Zahlung der Teilnahmegebühren und es erfolgt keine Rechnungsstellung.

Häufig gestellte Fragen - FAQ

 


Warum kostet die Lange Kunstnacht Teilnahmegebühr?


Der Teilnahmebeitrag ist ein Unkostenbeitrag, da er nur einen kleinen Teil der entstehenden Kosten abdeckt. Eine erfolgreiche Großveranstaltung wie die Lange Kunstnacht erzeugt für alle Teilnehmenden „unsichtbare“ Arbeit im Hintergrund. Die Arbeit des Kulturbüros beginnt bereits im Januar. Um die Lange Kunstnacht zu einem sicheren und entspannten Erlebnis zu machen, werden Straßen gesperrt, Wege und Toiletten geöffnet, Versicherungen geprüft und abgeschlossen. Die Öffentlichkeitsarbeit ist ein weiterer wichtiger Baustein, um die Lange Kunstnacht zu einem Ereignis zu machen, das in positiver Erinnerung bleibt und über die Stadtgrenzen hinaus Bekanntheit erlangt. Dazu gehört die Gestaltung, der Druck und die Verteilung der Broschüre, Plakate und des Flyers, das Erstellen und Schalten der Anzeigen und Pressemitteilungen in den unterschiedlichsten Formaten (Online, Radio, Tageszeitungen) sowie die Gestaltung und Pflege der Website www.lange-kunstnacht.de.


Wer zahlt die 85 Euro Teilnahmegebühr?


Die Teilnahmegebühr in Höhe von 85,00 Euro wird i.d.R. von den Personen übernommen, die den Ausstellungsort zur Verfügung stellen. Es liegt in deren Ermessen, die Gebühr an die ausstellenden Künstler/-innen weiterzugeben. Der Ausstellungsort kann dabei öffentlich sein (z.B. Rathaus, Stadttheater, Hauptplatz) oder nicht-öffentlich (Einzelhandel). Werden städtische Räumlichkeiten genutzt (z.B. Rathaus, Säulenhalle) übernimmt in der Regel der Künstler die Teilnahmegebühr. Befreit sind in der Regel ausstellende Schülerinnen und Schüler sowie und Studentinnen und Studenten.
 

Muss ich meine Musik an die GEMA melden?


Alle musikalischen Darbietungen, die während der Langen Kunstnacht stattfinden (z.B. per Live Performance, Streamen aus dem Internet oder Abspielen vom CD-Player) sind nur nach vorheriger Anmeldung bei der GEMA zulässig. Für die Anmeldung sind Sie selbst zuständig, die Stadtverwaltung kann evtl. anfallende Gema-Gebühren nicht übernehmen. Auf der Webseite der GEMA www.gema.de/musiknutzer/tarife-formulare/ finden Sie alle notwendigen Formulare. Die Erfahrung hat gezeigt, dass für eine musikalische Veranstaltung auf ca. 60m2 etwa 23 Euro an Gebühren anfallen. Allerdings ist dies auch immer abhängig von den Musiktiteln, die gespielt werden.

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