Über die Aufnahme einer Schülerin oder eines Schülers und den Abschluss eines Betreuungsvertrages, entscheidet die Stadt Landsberg am Lech, als Träger der Mittagsbetreuungen der Landsberger Grundschulen.
Eine Aufnahmeantragstellung begründet keinen Rechtsanspruch auf Betreuung.
Die Aufnahme findet grundsätzlich zu Beginn des Schuljahres statt.
Sollten noch Kapazitäten frei sein oder im laufenden Schuljahr frei werden, kann eine Aufnahme auch im laufenden Schuljahr erfolgen.
Die Stadt Landsberg, als Träger der Mittagsbetreuung, übernimmt die kontinuierliche Betreuung der Schülerin oder des Schülers nach Ende des stundenplanmäßigen Unterrichts an der jeweiligen Schule, im Rahmen der Konzeption.
Die Betreuung erfolgt werktäglich Montag bis Freitag zu den durch die Anmeldung vereinbarten und vertraglich bestätigten Zeiten. In den Schulferien sowie an Feiertagen ist die Betreuung an den Grundschulen geschlossen.
In den Schulferien bietet die Stadt Landsberg, vertreten durch das Jugendzentrum, ein Ferienprogramm für Kinder im Grundschulalter an, zu dem jedoch eine gesonderte Anmeldung und Zahlung erforderlich ist.
Ein Betreuungsplatz in der Mittagsbetreuung, gilt nicht als Anspruch für einen Platz in der Ferienbetreuung.
Probezeit
Bei erstmaligem Abschluss eines Vertrags über ein Betreuungsverhältnis besteht eine Probezeit von vier Wochen.
Während der Probezeit kann das Betreuungsverhältnis ohne Angabe von Gründen und ohne Fristeinhaltung beiderseits gekündigt werden.
Laufzeit
Das Betreuungsverhältnis beginnt, nach Bestätigung der Anmeldung zum ausgewählten Zeitpunkt.
Der Vertrag verlängert sich für Kinder vom 1. bis 4. Schuljahr um ein Jahr automatisch, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Wochen zum Schuljahresende gekündigt wird.
Nach dem 4. Schuljahr endet der Vertag mit dem Tag der Zeugnisausgabe automatisch.
Kündigung
Der Betreuungsvertrag kann nach Ablauf der Probezeit nur unter Berücksichtigung einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Schuljahresende gekündigt werden. Zudem ist die Kündigung eines Betreuungsvertrages jeweils mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende möglich.
Eine Ausnahme stellen wichtige Gründe dar, wie z.B. ein Schulwechsel des Kindes, Erwerbslosigkeit der Eltern oder längerfristige ärztlich attestierte Erkrankung des Kindes, diese werden im Einzelfall durch die Stadt Landsberg geprüft und genehmigt.
In diesen begründeten Ausnahmefällen besteht eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende.
Ein Umzug der oder des Erziehungsberechtigten, stellt keinen wichtigen Grund dar.
Ein wichtiger Grund von Seitens des Trägers liegt vor, wenn die Fortsetzung des Betreuungsvertrages, durch das Verhalten bzw. das Benehmen, des zu betreuenden Kindes, unzumutbar wird. Dies liegt vor, wenn Kinder durch ihr Benehmen den Betrieb nachweislich, erheblich stören oder das Kind öfter, wiederholt nicht zu den in der Anmeldung angegebenen Zeiten, abgeholt wird.
Ob dies der Fall ist, entscheidet die Stadt Landsberg, als Träger des Angebots, nach eigener und freier Überzeugung.
In diesem Fall endet das Betreuungsverhältnis sofort.
Es können keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung erhoben werden.
Das Kündigungsformular können Sie auf der Internetseite der Stadt Landsberg finden und unter Einhaltung der Fristen einreichen.
Bei nicht fristgerechter Kündigung verlängert sich der zu kündigende Betreuungsvertrag automatisch um ein weiteres Quartal.
Betreuungszeit und Betreuungsort
Betreuungszeit
Die Schülerin oder der Schüler wird gemäß den angemeldeten Zeiten betreut. Die gewünschten Buchungszeiten werden vom Träger der Anmeldung entnommen und nach Möglichkeit entsprochen.
Ist Ihr Kind krank, rufen Sie bitte vor Beginn der Betreuungszeit ihres Kindes (ab 11:15 Uhr), in der Mittagsbetreuung an, um dieses abzumelden. Das Schulsekretariat leitet die Krankmeldung nicht automatisch weiter.
Die gebuchten Abholzeiten sind einzuhalten. Bitte holen sie ihr Kind erst zum Ende der von ihnen gebuchten Betreuungszeit ab. Zwischen 14:00 und 15:00 Uhr ist generell keine Abholung möglich. Eine frühere Abholung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Ausnahmefälle sind mit dem Referat 13 zu klären. schulen@landsberg.de
Bei Nichteinhaltung kann ihnen der Platz gekündigt werden.
Änderung der Betreuungszeit
Die durch Sie gebuchten Betreuungszeiten können Sie zu folgenden Daten ändern:
30. September
01. Januar
01. April
Ab der zweiten Änderung entstehen für Sie umbuchungskosten in Höhe von 10,00 €
Das Änderungsformular können Sie auf der Internetseite der Stadt Landsberg finden und unter Einhaltung der Fristen einreichen.
Betreuungsort
Die Betreuung der Schülerin oder des Schülers findet an der Schule, bzw. in unmittelbarer Nähe des Schulgebäudes, statt, an der sie oder er angemeldet ist.
Beiträge
Die Beiträge werden entsprechend den, durch die Anmeldung, gewünschten Zeiten nach entsprechender Gebührenordnung erhoben und nach Einverständniserklärung zum SEPA- Lastschriftmandat, von der Stadt Landsberg, abgebucht.
Die Stadt Landsberg ist ermächtigt, bis auf Widerruf die monatlichen Beiträge bei Fälligkeit von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen.
Bei Zahlungsrückstand der Erziehungsberechtigten von einem Monat, kann das Kind von der Betreuung ausgeschlossen werden.
Das Anrecht auf einen Betreuungsplatz, nach Vertragsabschluss, erlischt, sollten die Sorgeberechtigten mit der Zahlung der Gebühren, mehr als zwei Monate im Rückstand sein.
Rückständige Gebühren werden im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben.
Das Belastungsdatum kann aufgrund von Feiertagen, Wochenenden oder buchungstechnischen Verzögerungen abweichen.
Aufsicht
Die Aufsicht beginnt mit der Übernahme der Schulkinder im Betreuungsraum, nach selbstständiger Anmeldung der Schulkinder bei einer der Betreuungskräfte und endet mit der Entlassung der Schüler in die Obhut der Erziehungs- oder Abholberechtigten, oder sobald ein Schulkind die Räumlichkeiten der Betreuung verlässt, um sich planmäßig nach der gebuchten Betreuungszeit, selbstständig, auf den Heimweg zu begeben.
Abweichende Regelungen sind gesondert und schriftlich zu vereinbaren.
Sollte ein Schulkind nicht rechtzeitig, zu den in der Anmeldung vorgesehenen Zeit, selbständig, den Heimweg antreten können oder von den Erziehungs- bzw. Abholberechtigten abgeholt werden, wird eine Gebühr von 30,00 €, je angefangener halber Stunde, erhoben. Sollte ein Kind nicht abgeholt werden und die Eltern nicht zu erreichen sind, wird die Polizei Landsberg verständigt.
Schulkinder, die akut erkrankt sind, können nicht betreut werden. Erziehungsberechtigte dürfen infektiöse Kinder nicht in die Betreuung schicken.
Es bleibt im Ermessen der Betreuenden, kranke Kinder, je nach Abholungsvereinbarung in der Anmeldung, sofort abholen zu lassen bzw. nach Information an die Eltern, nach Hause zu schicken.
Es bleibt der Stadt Landsberg als Träger der Mittagsbetreuung frei, die Betreuungsleistung einzuschränken oder an gegebenen Tagen ganz ausfallen zu lassen, wenn eine ordnungsgemäße Betreuung der Kinder, aus gegebenen Gründen, nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall müssen die Erziehungsberechtigten ihr Kind zeitnah abholen, abholen lassen oder sich gegeben Falls an diesem Tag selbstverantwortlich um eine alternative Betreuung kümmern.
Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet immer über eine der angegebenen Telefonnummern erreichbar zu sein, um im Notfall kontaktiert werden zu können.
Versicherung
Ihr Kind ist sowohl während des Besuchs in der Schule als auch in der Mittagsbetreuung über die Kommunale Unfallversicherung Bayern versichert.
Daten
Mit der Speicherung, Übermittlung und Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten für Träger- und Abrechnungszwecke gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) bzw. der Europäischen Datenschutzverordnung (DS-GVO) bin ich einverstanden. Ich habe jederzeit die Möglichkeit, vom Träger Auskunft über diese Daten zu erhalten, nach rechtlich zulässigen Maßnahmen die Löschung oder Änderung zu verlangen. Meine Daten werden nach der Kündigung des Betreuungsplatzes, nach gesetzlichen Vorgaben, gelöscht.
Die Erziehungsberechtigten gestatten einen Austausch zwischen Schule, vertreten durch die Schulleitung, sowie die Lehrkräfte, den JaS Kräften und Mittagsbetreuung, vertreten durch den Träger, sowie die Betreuungskräfte in den einzelnen Einrichtungen, über Themen, die das angemeldete Kind, hinsichtlich der schulischen Leistung und sozialem Betragen, betreffen.
Die Erziehungsberechtigten sind mit der Veröffentlichung von Fotos ihres Kindes auf der Website der Schule, der Website des Trägers und in den Räumlichkeiten der Schule, einverstanden. Sollten Sie der Veröffentlichung von Fotos widersprechen wollen, richten Sie diese Bitte, gesondert, an schulen@landsberg.de
Allgemeines
Alle Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für Nebenabreden.
Die konkrete und inhaltliche Ausgestaltung der Betreuung obliegt allein dem Bestimmungsrecht der Stadt Landsberg als Träger.