Teilnahmebedingungen:
1. Veranstalter und Organisation:
Die Stadt Landsberg am Lech veranstaltet von Samstag, 01. bis Sonntag, 02. August 2026 den Süddeutschen Töpfermarkt in der Innenstadt von Landsberg am Lech. Der Töpfermarkt besticht durch künstlerische Originalität und handwerkliche Qualität und ist nicht nur für keramikinteressiertes Publikum Anziehungspunkt. Es laden auch Stände mit Speisen und Getränken zum Verweilen ein.
2. Gelände und Öffnungszeiten:
Der Süddeutsche Töpfermarkt Landsberg am Lech wird auf dem Gelände entlang der St.-Laurent-du-Var-Promenade am Samstag und Sonntag jeweils von 10:00 Uhr - 18:00 Uhr durchgeführt.
3. Bewerbung, Ausstellerqualifikation und -umfang:
Die Voraussetzungen für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren sind folgende:
- Es werden ausschließlich Werkstätten berücksichtigt, die Ihre Produkte selbst herstellen (Handelsware ist nicht erlaubt).
- Es sind gewerbliche und nicht gewerbliche Töpfer bzw. Künstler erlaubt
Der Bewerbung ist beizufügen:
- qualitätsvolle Bilder, die den Stand dokumentieren
In der Bewerbung ist die Art, in der produziert wird, mitzuteilen (z.B. Steinzeug, Irdenware, Raku, Einzelstücke) sowie die Fachrichtung der Töpferwaren. Auf das Bewerbungsformular ist ein aktuelles Foto aufzukleben oder per Mail zu senden. Die Aussteller müssen sich im Falle einer Zulassung verpflichten auf dem Markt nur Erzeugnisse anzubieten, die in der eigenen Werkstatt hergestellt wurden. Es darf keine Handelsware und/oder eingekaufte Rohware (die z.B. nur im eigenen Betrieb glasiert wird) verkauft werden. Gegossene Keramiken sind nur zugelassen, wenn die Gussformen selbst kreiert und hergestellt wurden. Eindeutige Kopien von Arbeiten anderer Werkstätten werden nicht akzeptiert. Der zum Verkauf angebotene Schmuck (Ketten/Armbänder usw.) muss überwiegend aus selbsthergestellten Teilen bestehen! Außerdem sind keine Stände zugelassen, bei denen es Sonderpreise, 2.Wahl-Preise und Lehrlingsstücke in unverhältnismäßigem Anteil gibt.
Bewerbungsschluss ist der 31.03.2026 (Datum des Eingangs).
4. Standplatzgebühren, Zahlungsweise und Rücktritt:
Die Standgebühr auf dem Süddeutschen Töpfermarkt beträgt für die Werkstätten für das Jahr 2026: 38,25 EUR/ pro lfdm, pro Tag (Mindestgröße 3 lfdm.)
Der Grundpreis auf dem Süddeutschen Töpfermarkt für die Gastronomie beträgt für das Jahr 2026: 54,64 EUR/ pro lfdm, pro Tag.
Zusätzliche Gebühr Gastronomie Abfallentsorgung, Pauschale für das Jahr 2026: 5,46 EUR /pro Tag.
Rücktritt siehe § 7 Abs. 2 Marktgebührensatzung, „Rückerstattung von Marktgebühren“
(2) Eine Rückerstattung der bezahlten Marktgebühren erfolgt nur dann, wenn der Marktbewerber mindestens sechs Wochen vor Beginn des Marktes seine Nichtteilnahme der Stadt Landsberg am Lech gegenüber schriftlich mitgeteilt hat und die Nichtteilnahme nicht von ihm zu vertreten ist.
5. Standplatzgestaltung:
Die Standplätze sind ordentlich zu gestalten und dem Markt angepasst zu dekorieren. Kochgeräte, Heizlüfter, technische Geräte und Musikanlagen dürfen nicht betrieben werden. Der Betrieb von Töpferscheiben ist am Stand nicht zugelassen. Alle Abfälle, die durch den Standbetrieb und den Verkauf entstehen, sind von dem Marktteilnehmer selbst und auf eigene Kosten zu entfernen. Der Veranstalter behält sich vor, liegen gebliebene Abfälle der Marktteilnehmer auf deren Kosten beseitigen zu lassen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Standplatz besteht nicht.
6. Marktteilnahme und Anwesenheitspflicht:
Die Teilnahme am Markt muss an beiden Tagen erfolgen. Eine vorzeitige unentschuldigte Abreise kann zu einer Nichtzulassung im Folgejahr führen.
7. Haftpflicht und Versicherung:
Die Marktteilnehmer übernehmen durch ihre Teilnahme, an Stelle des Veranstalters, für die benützte Fläche die Verkehrssicherungspflicht bzw. die gesetzliche Haftpflicht des Grundstückseigentümers. Die Marktteilnehmer werden deshalb gebeten, besonders darauf zu achten, dass von den Ständen keine Gefahr ausgeht und dass der übertragenen Verkehrssicherungspflicht gewissenhaft nachgekommen wird. Innerhalb des Ausstellungsgeländes übt der Veranstalter das Hausrecht aus. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen ist der Veranstalter berechtigt, den Stand zu schließen oder räumen zu lassen. Bei einem Platzverweis besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Standkosten! Für Personen- oder Sachschäden, die ein Aussteller oder ein Beauftragter von ihm verursacht, haftet der Aussteller in voller Schadenshöhe. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verluste oder Schäden an den Ständen oder Ausstellungsstücken. Jeder Aussteller garantiert gegenüber dem Veranstalter und der Kundschaft die volle Lebensmitteltauglichkeit aller von ihm angebotenen Gefäße, die sich zur Aufbewahrung von Lebensmitteln eignen.
8. Elektrizität:
Der Veranstalter stellt ausschließlich zum Zwecke der Beleuchtung (keine Strahler) Lichtstrom zur Verfügung.
Normalstrom (Kosten für das Jahr 2026) 21,85 EUR /pro Tag.
Starkstrom (Kosten für das Jahr 2026) 43,71 EUR /pro Tag.
Stromkabel dürfen nicht lose auf dem Boden verlegt werden. Sie sind so zu verlegen, dass Stolpergefahren ausgeschlossen werden.
9. Werbung:
Der Veranstalter sorgt für eine konzeptionelle Werbung durch
- Anzeigen in der Lokal- und Regionalpresse
10. Sonstige Leistungen:
Die Stadt Landsberg am Lech als Veranstalter sorgt für
- eine Bewachung der Stände durch eine örtliche Organisation, die in diesbezüglichen Bewachungsaufgaben erfahren ist, oder einen anderen gewerblichen Wachdienst.
- ausreichend Parkplätze nahe dem Ausstellungsgelände (ca. 10 Minuten Fußweg).
11. Rahmenprogramm:
Während der zwei Tage wird für Kinder eine entsprechende Kinderaktion angeboten. Der Markt wird zeitweise durch Live-Musik untermalt. Für Besucher und Aussteller sind Bewirtungsstände und -flächen vorgesehen.
12. Auslobung eines „Landsberger Keramikpreis“ und Jury:
Auch beim 49. Süddeutschen Töpfermarkt wird der Adam-Vogt-Preis verliehen. Genauere Informationen hierzu werden wir Ihnen rechtzeitig gesondert zukommen lassen.
13. Weitergehende Bestimmungen:
Im Übrigen gelten die erweiterten und endgültigen Festlegungen in der Marktzulassung und die Bestimmungen des Marktgewerberechtes.
Unter folgendem Link ist die Marktsatzung, Marktgebührensatzung und das Gebührenverzeichnis für Sie ersichtlich und zwingend nachzulesen:
www.landsberg.de/rathaus/stadtverwaltung/stadtrecht-online/oeffentliche-sicherheit-ordnung/