Stadt Landsberg am Lech - Raum- und Veranstaltungsmanagement

Hungerbachweg 1 - 86899 Landsberg am Lech

08191 / 128-503 oder -587 / lechstadtfest@landsberg.de

Bewerbung um einen Bewirtungs-Standplatz für das LechStadtFest 2024

Samstag, 06. Juli 2024 von 14 - 23 Uhr

Sonntag, 07. Juli 2024 von 12 - 20 Uhr

 

Bewerbungsfrist: 29. Februar 2024

Persönliche Angaben

Angaben zum Standplatz

Größe des Standes

(Länge inklusive Deichsel angeben)

Geplantes Angebot an Speisen und Getränken

Benötigte Ver-/Entsorgungsanschlüsse

Standgebühren
 

Betrag pro lfd. Meter und Tag

 

Abfallentsorgungspauschale pro Tag

 

Normalstrom pro Tag

 

Starkstrom pro Tag

55,00 EUR

 

5,00 EUR

 

25,00 EUR

 

45,00 EUR

Teilnahmebedingungen LechStadtFest 2024

  • Der Einsatz von Einweggebinden, wie Becher oder Flaschen, ist nicht gestattet. Es dürfen nur wiederverwendbare bzw. wiederverwertbare Getränkebehältnisse verwendet werden.
  • Beim Ausschank von Alkohol benötigt der Teilnehmer eine Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes. Diese muss vom Teilnehmer beim Ordnungsamt der Stadt Landsberg am Lech beantragt werden (E-Mail: ordnungsamt@landsberg.de). Dies gilt auch für die Gastwirte, die für Ihre Gaststätte bereits eine Genehmigung haben.
  • Der Verkauf von alkoholischen Mixgetränken ist gestattet soweit, der Alkoholgehalt von 27 Volumenprozenten nicht überschritten wird. Der Verkauf von hochprozentigen Schnäpsen/Spirituosen ist nicht gestattet. Ein Gestattungsantrag ist beim zuständigen Ordnungsamt zu beantragen.
  • Der Teilnehmer sorgt für ausreichend Möglichkeiten am Stand Müll zu entsorgen.
  • Auf- und Abbauzeiten werden nach der Anmeldebestätigung mitgeteilt
  • Die Stadt übernimmt keine Haftung, sollte etwas gestohlen oder beschädigt werden.
  • Am Stadtfest erfolgt die Bestuhlung durch die Stadt Landsberg am Lech. Es ist nicht gestattet eigenmächtig Sitzmöglichkeiten zu reservieren oder Garnituren an einen anderen Standort zu versetzen.
  • Eigene Garnituren, sonstige weitere Aufbauten (mit entsprechender Kennzeichnung) können nach Rücksprache mit dem Veranstaltungsmanagement der Stadt Landsberg am Lech vor Ort aufgestellt werden.
  • Die maximale Nutzungsfläche sollte nicht mehr als 10 Meter lang und 3 Meter tief sein (Kinderattraktionen ausgenommen).
  • Zwischen den Gebäuden und den Ständen oder Garnituren ist immer eine Rettungsgasse von mindestens vier Metern einzuhalten.
  • Die Vergabe des Platzes obliegt der Stadt Landsberg am Lech. Pro Teilnehmer wird ein Platz vergeben. Bei großer Nachfrage behält sich die Stadt Landsberg am Lech die Auswahl der Teilnehmer vor.
  • Standgebühren werden nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt.
  • Der Teilnehmer ist verpflichtet, täglich nach Beendigung der Veranstaltung sämtliche auf öffentlichem Grund befindlichen Aufbauten/Requisiten zu beseitigen und eine gründliche Reinigung des Standplatzes vorzunehmen.
  • Verstöße berechtigen den Veranstalter, den Stand sofort zu schließen und die Räumung des Standplatzes zu verlangen.  
  • Jegliche Haftung des Veranstalters gegenüber den Teilnehmern ist, sofern gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
  • Die Teilnehmer sind eigenverantwortlich zuständig für die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften einschließlich der Abgabenordnung, die Einholung etwaig erforderlicher behördlicher Genehmigungen sowie den Abschluss individueller Haftpflicht- und sonstiger Versicherungen.
  • Bewerbungsfrist ist der 29.02.2024.
  • Es gelten die aktuellen Regelungen der Bayerischen Infektionsschutzverordnung während der Veranstaltungszeit.
  • Marktteilnahme, Anwesenheitspflicht und Nichtteilnahme:

Bei einer Absage nach dem 17.05.2024 werden wir die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung stellen. Die Teilnahme muss an beiden Tagen zu den jeweiligen Veranstaltungszeiten erfolgen. Eine vorzeitige unentschuldigte Abreise kann zu einer Nichtzulassung im Folgejahr führen.

 

Haftpflicht und Versicherung:

 

Der Teilnehmer haftet für alle Schäden und Unfälle die im Zusammenhang mit dem Verkauf/Ausschank verursacht werden. Er verpflichtet sich gegenüber der Stadt Landsberg am Lech zum Ersatz eines jeden solchen Schadens und stellt die Stadt Landsberg am Lech von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei. Der Teilnehmer vertritt auch Verschulden – ob vorsätzlich oder fahrlässig – seiner Angestellten und der von ihm beschäftigten oder beauftragten Personen. Er haftet auch für Personen, die für ihn als Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen tätig werden.

 

Elektrizität/Wasser:

 

Stromkabel dürfen nicht lose auf dem Boden verlegt werden. Sie sind so zu verlegen, dass Stolpergefahren ausgeschlossen werden. Kabelabdeckungen und Kabelbrücken werden von der Stadt gestellt. Die Verlegung der Kabel erfolgt nach Anweisung der städtischen Bediensteten. Zur Wasserversorgung dürfen nur lebensmittelgeeignete Schläuche und Anschlussteile verwendet werden. Sie dürfen keine Beschädigungen aufweisen und dürfen nur für diesen Zweck genutzt werden. Soweit Strom bzw. Wasser für den Stand benötigt werden, ist vom Teilnehmer für ausreichend lange Verlängerungskabel, Eurostecker und Anschlussstücke zu sorgen (geprüft nach VDE).

 

Sicherheitsbegehung des Verkaufsstandes:

 

Im Vorfeld muss an allen Ständen eine Sicherheitsbegehung mit Feuerbeschau durchgeführt werden. Diese findet am 6. Juli gegen 12:00 Uhr statt. Zur Abnahme ist es erforderlich, dass der Betreiber oder ein Vertreter des Verkaufstandes anwesend ist.

 

Hinweise - Sicherheitsbegehung:

  • In jedem Verkaufsstand muss ein geprüfter Feuerlöscher vorhanden sein
  • Bei Ständen mit Fritteusen oder Grillgeräten, sowie Gasherden, Crêpe Öfen oder elektrischen Waffeleisen ist zusätzlich eine Löschdecke nach DIN 14155 vorzuhalten.
  • Dekorationsmaterial (Wandverkleidungen, Tischdecken sowie Isoliermaterial) müssen aus „schwerentflammbaren“ Materialien bestehen (Baustoffklasse B1 DIN 4102). Ein schriftlicher Herstellernachweis ist vor Ort bereitzuhalten. Wird festgestellt, dass Materialien brennbar sind, darf der Verkaufsstand, bis zur Behebung der Beanstandung, nicht geöffnet werden.
  • Der Boden der Stände ist mit nicht brennbarem Flies auszulegen
  • Bei der Verwendung von Druckgasflaschen mit Flüssiggas darf nur die jeweils für den Betrieb erforderliche Druckgasflasche aufgestellt werden. Ersatzflaschen dürfen in den Verkaufsständen nicht gelagert werden.
  • Druckgasflaschen müssen standsicher aufgestellt werden (Sicherung mit Ketten oder anderen geeigneten Befestigungen). Gegebenenfalls müssen diese außerhalb in einem Gasflaschenschrank aufgestellt werden.
  • Elektroinstallationen, Elektrogeräte sowie andere elektrische Einrichtungen wie Kabeltrommeln, Mehrfachsteckdosen, Beleuchtungen etc. müssen den einschlägigen VDE Bestimmungen entsprechen.
  • Rechtliche Grundlagen: Gerätesicherheitsgesetz, Technische Regeln Flüssiggas (TRF), Richtlinie für Fliegende Bauten, Bayerische Bauordnung
Sonstige Mitteilung / Hinweis:
Wie geht es weiter?

Nach dem Absenden erhalten Sie eine automatische E-Mail zur Verifizierung. Nach der Bestätigung erhalten wir Ihre Bewerbung übermittelt; Sie erhalten ebenfalls eine Zusammenfassung aller Angaben per E-Mail.

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an lechstadtfest@landsberg.de.