Für die Bewerbung ist der rechtsverbindliche und vollständige Namen anzugeben.
Bei natürlichen Personen der volle Vor- und Familiennamen.
Bei juristischen Personen (GmbH, KGaA, AG, Vereine e.V. Organisationen z.B. K.d.ö.R. usw.) der volle und rechtsverbindliche Firmen-, bzw. Vereins-/Organisationsnamen mit dem entsprechenden Zusatz (GmbH, e.V., KdöR, usw.) sowie den vollen Vor- und Familiennamen des Geschäftsführers bzw. des Vereinsvorsitzenden oder des Organisationsvorstehers.
Bei Gesellschaften nach dem Bürgerlichen Recht (GdbR) der volle Vor- und Familienname aller Gesellschafter / Teilhaber dieser Gesellschaft, da rechtlich alle gleichberechtigt bzw. -verpflichtet sind.
Bei Gesellschaften nach dem Handelsrecht (OHG, KG, usw.) jeweils der vollen Vor- und Familienname des geschäftsführenden Gesellschafters / Teilhabers dieser Gesellschaft.
Auf die Verpflichtung der Anbringung des vollständigen Namens, mit mindestens einem (1) ausgeschriebenen Vornamen am Verkaufsstand nach § 15a i.V.m. § 70b Gewerbeordnung (GewO) wird besonders hingewiesen.